• Whistleblowing

    „Whistleblowing-Kanäle“

    Ein „Potpourri“ an Hinweisgebersystemen Im Herbst 2019 wurde von der EU die „Whistleblowing-Richtlinie“ final verabschiedet. Das Ziel der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ liegt im Schutz von Hinweisgebern. Unter einem Hinweisgeber wird „eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitstätigkeiten erlangte Informationen über Verstöße meldet oder offenlegt“ verstanden. Hinweisgeber erhalten unter anderem Schutz, wenn sie die Informationen über interne Meldekanäle erstattet haben. Die Meldung muss mündlich, schriftlich und persönlich möglich sein, wobei die Identität des Hinweisgebers zwingend vertraulich zu behandeln ist. Vertraulichkeit gewährleistet man insbesondere mit der Möglichkeit anonymer Meldungen. Das Thema beschäftigt. Interne Meldekanäle als Pflicht Aus diesem Grund verpflichtet die Richtlinie…